Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative “Ja zum Schutz der Privatsphäre” zur Ablehnung und hat an seiner Sitzung vom 26. August 2015 die diesbezügliche Botschaft zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet. Gemäss Bundesrat “greift die Initiative tief in die Steuer- und Strafverfahren ein und hätte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden gefährdet wäre. Die Initiative könnte sich zudem negativ auf die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung” und sich letztlich negativ auf die Konformität der schweizerischen Rechtsordnung mit den internationalen Standards auswirken. Siehe auch NZZ online vom 31. August 2015.