Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) im Sinne des Bankengesetzes (Art. 11–13 BankG, SR 952.0) sollen nach Auslaufen der bestehenden Ausnahmeregelung von Art. 5 Abs. 1 lit. g VStG (gültig bereits seit 1. Januar 2013; s. Verrechnungssteuergesetz, VStG, SR 642.21) ab 31. Dezember 2016 weitere 5 Jahre lang von der Verrechnungssteuer ausgenommen bleiben. Diese Privilegierung gewisser Anleihen zur Bankenfinanzierung soll neu auch für sogenannte Bail-In Bonds gelten, also für Anleihensobligationen, die bei drohender Insolvenz der Bank im Rahmen eines Sanierungsverfahrens gemäss Bankengesetz reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können.
Die Befreiung der betreffenden Anleihenszinsen von der Verrechnungssteuer setzt in jedem Fall eine in den neuen Bestimmungen näher umschriebene Genehmigung der FINMA für die betreffende Anleihe voraus.
Die diesbezügliche ‘Botschaft zu einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes’ (Art. 5 Abs. 1 lit. g und h VStG) sowie zur Anpassung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG, 641.10; [Bisher war nur das Wandlungskapital von CoCos unbefristet von der Abgabe ausgenommen, neu gilt die Ausnahme auch für die Ausgabe neuer Beteiligungsrechte aus der Wandlung von Bail-In Bonds: s. Entwurf Art. 6 Abs. 1 lit. l und m StG]) hat der Bundesrat am 11. September 2015 den eidgenössischen Räten vorgelegt.
Den Banken soll es mit den vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen erleichtert werden, die gesetzlichen Eigenmittelunterlegungsvorschriften zu erfüllen, ohne dass wegen der Verrechnungssteuer die Kosten dieser Kapitalisierung (bei ausländischen Investoren) extrem hoch ausfallen. Damit dienen die vorgeschlagenen Massnahmen der Stabilität des Finanzplatzes Schweiz.
Der ursprünglich geplante Umbau der Verrechnungssteuer vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip war vom Bundesrat nach Auswertung des Vernehmlassungsergebnisses vom 31. März 2015 auf Eis gelegt worden. Nach mehrheitlicher Auffassung der Vernehmlassungsteilnehmer soll vor einer eigentlichen Systemreform des VStG die Umsetzung des Automatischen Informationsaustausches (AIA) in der Schweiz sowie der Ausgang der Volksabstimmung zur Initiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ abgewartet werden.
Der Systemwechsel zum Zahlstellenprinzip wird von Wirtschaft und Kantonen mehrheitlich befürwortet, weil das geltende System des Schuldnerprinzips für den Finanzplatz Schweiz im internationalen Vergleich deutliche Nachteile aufweist (unerwünschte steuerliche Endbelastung ausländischer Investoren mit der VSt). Daher will der Bundesrat die eigentliche Systemreform des VStG zu gegebener Zeit wieder aufnehmen.