BR: Botschaft zur Änderung des VStG (Stabilisierung des Finanzplatzes Schweiz; Systemwechsel zum Zahlstellenprinzip aufgeschoben)

Pflicht­wan­de­lan­lei­hen (CoCos) und Anlei­hen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) im Sinne des Bankenge­set­zes (Art. 11–13 BankG, SR 952.0) sollen nach Aus­laufen der beste­hen­den Aus­nah­meregelung von Art. 5 Abs. 1 lit. g VStG (gültig bere­its seit 1. Jan­u­ar 2013; s. Ver­rech­nungss­teuerge­setz, VStG, SR 642.21) ab 31. Dezem­ber 2016 weit­ere 5 Jahre lang von der Ver­rech­nungss­teuer ausgenom­men bleiben. Diese Priv­i­legierung gewiss­er Anlei­hen zur Banken­fi­nanzierung soll neu auch für soge­nan­nte Bail-In Bonds gel­ten, also für Anlei­hen­soblig­a­tio­nen, die bei dro­hen­der Insol­venz der Bank im Rah­men eines Sanierungsver­fahrens gemäss Bankenge­setz reduziert oder in Eigenkap­i­tal umge­wan­delt wer­den können.

Die Befreiung der betr­e­f­fend­en Anlei­hen­szin­sen von der Ver­rech­nungss­teuer set­zt in jedem Fall eine in den neuen Bes­tim­mungen näher umschriebene Genehmi­gung der FINMA für die betr­e­f­fende Anlei­he voraus.

Die dies­bezügliche ‘Botschaft zu ein­er Änderung des Ver­rech­nungss­teuerge­set­zes’ (Art. 5 Abs. 1 lit. g und h VStG) sowie zur Anpas­sung des Bun­des­ge­set­zes über die Stem­pelab­gaben (StG, 641.10; [Bish­er war nur das Wand­lungskap­i­tal von CoCos unbe­fris­tet von der Abgabe ausgenom­men, neu gilt die Aus­nahme auch für die Aus­gabe neuer Beteili­gungsrechte aus der Wand­lung von Bail-In Bonds: s. Entwurf Art. 6 Abs. 1 lit. l und m StG]) hat der Bun­desrat am 11. Sep­tem­ber 2015 den eid­genös­sis­chen Räten vorgelegt.

Den Banken soll es mit den vorgeschla­ge­nen Aus­nah­meregelun­gen erle­ichtert wer­den, die geset­zlichen Eigen­mit­telun­ter­legungsvorschriften zu erfüllen, ohne dass wegen der Ver­rech­nungss­teuer die Kosten dieser Kap­i­tal­isierung (bei aus­ländis­chen Inve­storen) extrem hoch aus­fall­en. Damit dienen die vorgeschla­ge­nen Mass­nah­men der Sta­bil­ität des Finanz­platzes Schweiz.

Der ursprünglich geplante Umbau der Ver­rech­nungss­teuer vom Schuld­ner- zum Zahlstel­len­prinzip war vom Bun­desrat nach Auswer­tung des Vernehm­las­sungsergeb­niss­es vom 31. März 2015 auf Eis gelegt wor­den. Nach mehrheitlich­er Auf­fas­sung der Vernehm­las­sung­steil­nehmer soll vor ein­er eigentlichen Sys­tem­re­form des VStG die Umset­zung des Automa­tis­chen Infor­ma­tion­saus­tausches (AIA) in der Schweiz sowie der Aus­gang der Volksab­stim­mung zur Ini­tia­tive „Ja zum Schutz der Pri­vat­sphäre“ abge­wartet werden.

Der Sys­temwech­sel zum Zahlstel­len­prinzip wird von Wirtschaft und Kan­to­nen mehrheitlich befür­wortet, weil das gel­tende Sys­tem des Schuld­ner­prinzips für den Finanz­platz Schweiz im inter­na­tionalen Ver­gle­ich deut­liche Nachteile aufweist (uner­wün­schte steuer­liche End­be­las­tung aus­ländis­ch­er Inve­storen mit der VSt). Daher will der Bun­desrat die eigentliche Sys­tem­re­form des VStG zu gegeben­er Zeit wieder aufnehmen.