Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK‑S) legt ihren Bericht zu “Anforderungen an die Gültigkeit von Volksinitiativen. Prüfung des Reformbedarfs“ vor. Sie kommt darin zum Ergebnis, es habe
sich gezeigt, dass die heute geltenden Gründe für die Ungültigerklärung einer Volksinitiative sich durchaus bewährt haben. Sie sollten nicht ergänzt werden durch weitere Gründe […]. In zwei Punkten könnte die Kommissionsmehrheit sich jedoch eine Ergänzung bzw. Präzisierung der Ungültigkeitsgründe vorstellen:
- Neu sollen auch Volksinitiativen als ungültig erklärt werden, welche rückwirkende Bestimmungen enthalten.
- Die Kriterien für die Anwendung des bereits geltenden Kriteriums der Einheit der Materie sollen in der Praxis strenger angewendet bzw. die entsprechenden Kriterien im Gesetz präziser formuliert werden.