Der Bundesrat (BR) hat am 11. November die Botschaft zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Albanien verabschiedet und sie den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt (vgl. auch swissblawg 9. Sept. 2015).
Damit wurde das ursprüngliche DBA aus dem Jahre 1999 in Bezug auf die Amtshilfe dem geltenden OECD-Standard sowie in weiteren Punkten an die heutige Abkommenspolitik der Schweiz angepasst:
Insbesondere stellt die Aufnahme einer Schiedsklausel die Vermeidung der Doppelbesteuerung sicher. Bei den Lizenzgebühren sieht eine Evolutivklausel vor, dass allenfalls künftig mit einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) getroffene vorteilhaftere Vereinbarungen Albaniens auch für die Schweiz gelten. Schliesslich verhindert eine Klausel gegen Missbrauch, dass die Vorteile des Abkommens von Personen genutzt werden, die keinen Anspruch darauf haben. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben das Abkommen begrüsst. (Medienmitteilung BR)
Weitere Informationen und Links können der Medienmitteilung des BR vom 11. November entnommen werden.
Gemäss Angaben des SIF hat die Schweiz bis dato 52 DBA nach internationalem Standard unterzeichnet, wovon 41 in Kraft sind, sowie 9 Steuerinformationsabkommen (SIA/TIEA) unterzeichnet, wovon 7 in Kraft sind.