BR: Botschaft zum revidierten DBA mit Albanien

Der Bun­desrat (BR) hat am 11. Novem­ber die Botschaft zur Revi­sion des Dop­pelbesteuerungsabkom­mens (DBA) mit Alban­ien ver­ab­schiedet und sie den eid­genös­sis­chen Räten zur Genehmi­gung vorgelegt (vgl. auch swiss­blawg 9. Sept. 2015).

Damit wurde das ursprüngliche DBA aus dem Jahre 1999 in Bezug auf die Amt­shil­fe dem gel­tenden OECD-Stan­dard sowie in weit­eren Punk­ten an die heutige Abkom­men­spoli­tik der Schweiz angepasst: 

Ins­beson­dere stellt die Auf­nahme ein­er Schied­sklausel die Ver­mei­dung der Dop­pelbesteuerung sich­er. Bei den Lizen­zge­bühren sieht eine Evo­lu­tivk­lausel vor, dass allen­falls kün­ftig mit einem Mit­glied­staat der Europäis­chen Union (EU) oder des Europäis­chen Wirtschaft­sraums (EWR) getrof­fene vorteil­haftere Vere­in­barun­gen Alban­iens auch für die Schweiz gel­ten. Schliesslich ver­hin­dert eine Klausel gegen Miss­brauch, dass die Vorteile des Abkom­mens von Per­so­n­en genutzt wer­den, die keinen Anspruch darauf haben. Die Kan­tone und die inter­essierten Wirtschaftsver­bände haben das Abkom­men begrüsst. (Medi­en­mit­teilung BR)

Weit­ere Infor­ma­tio­nen und Links kön­nen der Medi­en­mit­teilung des BR vom 11. Novem­ber ent­nom­men werden.

Gemäss Angaben des SIF hat die Schweiz bis dato 52 DBA nach inter­na­tionalem Stan­dard unterze­ich­net, wovon 41 in Kraft sind, sowie 9 Steuer­in­for­ma­tion­s­abkom­men (SIA/TIEA) unterze­ich­net, wovon 7 in Kraft sind.