(Im Sinn eines Nachtrags; aus der Medienmitteilung des BR/SIF vom 29. Oktober 2015)
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Schweiz und Argentinien wird am 27. November 2015 in Kraft treten können, nachdem die Ratifikationsverfahren in beiden Ländern nun abgeschlossen sind. Es ersetzt das Abkommen aus dem Jahr 1997 und entspricht dem aktuellen internationalen Standard beim Informationsaustausch.
Argentinien hatte das bisher von beiden Staaten nur provisorisch angewendete Abkommen von 1997 im Jahre 2012 gekündigt. Das neue Abkommen übernimmt die meisten Regelungen des bisherigen Abkommens und erfüllt den aktuellen internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage. Das neue Abkommen wird ab 1. Januar 2016 anzuwenden sein, mit Ausnahme der Quellensteuern, für welche laut Abkommen bereits im Jahre 2015 Entlastungen zur Anwendung gelangen.
Die Schweiz hat gemäss Angaben des SIF bisher 52 DBA und 9 Steuerinformationsabkommen (TIEA) unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; davon sind 41 DBA (inkl. DBA mit Argentinien) und 7 TIEA in Kraft.