Der Bundesrat hat die Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet.
Speziell aus zivilprozessualer Optik zu erwähnen ist, dass die ursprünglich angedachten Instrumente der Beweislastumkehr, des Prozesskostenfonds sowie des Schiedsgerichts nicht weiterverfolgt werden. Demgegenüber werden die Ombudsstellen gestärkt. Die Regeln zur kollektiven Rechtsdurchsetzung (Gruppenvergleiche und Verbandsklagen) sollen im Rahmen einer Änderung der Zivilprozessordnung eingeführt bzw. erweitert werden und nicht auf Verfahren im Zusammenhang mit Finanzdienstleistern beschränkt sein.
Eine Gesamtschau über die neuen Regelungen findet sich in einem als “Rohstoff” bezeichneten Papier des Bundesrates.
Weitere Hintergrundinformationen sind auf der Website des EFD abrufbar.