Bundesrat: Botschaft zum FIDLEG und FINIG veröffentlicht

Der Bun­desrat hat die Botschaft zum Finanz­di­en­stleis­tungs­ge­setz (FIDLEG) und zum Finanzin­sti­tutsge­setz (FINIG) ver­ab­schiedet.

Speziell aus zivil­prozes­sualer Optik zu erwäh­nen ist, dass die ursprünglich angedacht­en Instru­mente der Beweis­las­tumkehr, des Prozesskosten­fonds sowie des Schieds­gerichts nicht weit­er­ver­fol­gt wer­den. Demge­genüber wer­den die Ombudsstellen gestärkt. Die Regeln zur kollek­tiv­en Rechts­durch­set­zung (Grup­pen­ver­gle­iche und Ver­band­skla­gen) sollen im Rah­men ein­er Änderung der Zivil­prozes­sor­d­nung einge­führt bzw. erweit­ert wer­den und nicht auf Ver­fahren im Zusam­men­hang mit Finanz­di­en­stleis­tern beschränkt sein.

Eine Gesamtschau über die neuen Regelun­gen find­et sich in einem als “Rohstoff” beze­ich­neten Papi­er des Bundesrates.

Weit­ere Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen sind auf der Web­site des EFD abrufbar.