Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Fernmeldegesetzes eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März 2016. Die Teilrevision verfolgt insbesondere folgende Ziele (vgl. Medienmitteilung):
- Netzneutralität: Internetprovider dürfen beim Datentransport Unterschiede zwischen verschiedenen Inhalten machen, müssen darüber aber öffentlich informieren.
- Roaming: Ausbau der Informationspflichten, Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife
- Bekämpfung unerwünschter Werbeanrufe
- Anbieterinnen müssen gebündelte Dienste (z.B. TV, Telefon und Internet) auch einzeln anbieten.
- Liberalisierung der Nutzung des Funkspektrums
- Abschaffen der generellen Meldepflicht für Fernmeldedienstanbieterinnen
- Verbesserung des Zugangs von Fernmeldeunternehmen auf das Netz eines marktbeherrschenden Konkurrenten
- Recht der Fernmeldedienstanbieter, u.U. Infrastrukturen mit freien Kapazitäten mitbenutzen zu dürfen, z.B. Kabelkanalisationen in den Bereichen Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme oder Verkehr
- Netzbetreiberinnen erhalten einen Anspruch auf Erschliessung des Gebäudezugangspunkts und auf Mitbenutzung der gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen.
Vernehmlassungsunterlagen: