Teilrevision FMG: Vernehmlassung bis 31.3.16

Der Bun­desrat hat die Vernehm­las­sung für eine Teil­re­vi­sion des Fer­n­meldege­set­zes eröffnet. Die Vernehm­las­sung dauert bis am 31. März 2016. Die Teil­re­vi­sion ver­fol­gt ins­beson­dere fol­gende Ziele (vgl. Medi­en­mit­teilung):

  1. Net­zneu­tral­ität: Inter­net­provider dür­fen beim Daten­trans­port Unter­schiede zwis­chen ver­schiede­nen Inhal­ten machen, müssen darüber aber öffentlich informieren.
  2. Roam­ing: Aus­bau der Infor­ma­tion­spflicht­en, Bekämp­fung unver­hält­nis­mäs­sig hoher Endkundentarife
  3. Bekämp­fung uner­wün­schter Werbeanrufe
  4. Anbi­eterin­nen müssen gebün­delte Dien­ste (z.B. TV, Tele­fon und Inter­net) auch einzeln anbieten.
  5. Lib­er­al­isierung der Nutzung des Funkspektrums
  6. Abschaf­fen der generellen Meldepflicht für Fernmeldedienstanbieterinnen
  7. Verbesserung des Zugangs von Fer­n­melde­un­ternehmen auf das Netz eines mark­t­be­herrschen­den Konkurrenten
  8. Recht der Fer­n­melde­di­en­stan­bi­eter, u.U. Infra­struk­turen mit freien Kapaz­itäten mit­be­nutzen zu dür­fen, z.B. Kabelka­nal­i­sa­tio­nen in den Bere­ichen Strom, Gas, Wass­er, Abwass­er, Fer­n­wärme oder Verkehr
  9. Net­z­be­treiberin­nen erhal­ten einen Anspruch auf Erschlies­sung des Gebäudezu­gangspunk­ts und auf Mit­be­nutzung der gebäudein­ter­nen Fernmeldeinstallationen.

Vernehm­las­sung­sun­ter­la­gen: