Das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) hat zu Beginn dieses Jahres eine neue Informationsmöglichkeit für die Medien eingerichtet. Seither erhalten Journalisten, die sich bei der Behörde registriert haben, jedes Viertel Jahr per E‑Mail eine Liste mit allen Strafbescheiden, Strafverfügungen, Einstellungsverfügungen und Einstellungsbeschlüssen, die Swissmedic in den vorangegangenen drei Monaten erlassen hat. Gestützt auf diese Liste können einzelne Entscheide angefordert werden, die Swissmedic ebenfalls per E‑Mail versendet.
In der quartalsweise zugestellten Liste sind folgende Punkte aufgeführt: Verfahrensnummer, Entscheiddatum, Funktion der bestraften bzw. verfahrensbetroffenen Personen/Unternehmen, Straftatbestand bzw. massgebliche Gesetzesbestimmung sowie Sanktionsart und Sanktionshöhe bzw. allfällige strafrechtliche Massnahmen (z.B. Einziehungen).
Interessierte Journalisten können sich auf der Homepage von Swissmedic registrieren.
Der Jurist und Journalist Dominique Strebel hat als Berater an der Entwicklung des neuen Zugangssystems von Swissmedic mitgewirkt und berichtet darüber ausführlich auf seinem Blog “Recht brauchbar”.