Swissmedic: Quartalsweise Information von registrierten Journalisten über Strafverfahren

Das Schweiz­erische Heilmit­telin­sti­tut (Swissmedic) hat zu Beginn dieses Jahres eine neue Infor­ma­tion­s­möglichkeit für die Medi­en ein­gerichtet. Sei­ther erhal­ten Jour­nal­is­ten, die sich bei der Behörde reg­istri­ert haben, jedes Vier­tel Jahr per E‑Mail eine Liste mit allen Straf­beschei­den, Strafver­fü­gun­gen, Ein­stel­lungsver­fü­gun­gen und Ein­stel­lungs­beschlüssen, die Swissmedic in den vor­ange­gan­genen drei Monat­en erlassen hat. Gestützt auf diese Liste kön­nen einzelne Entschei­de ange­fordert wer­den, die Swissmedic eben­falls per E‑Mail versendet.

In der quar­tal­sweise zugestell­ten Liste sind fol­gende Punk­te aufge­führt: Ver­fahren­snum­mer, Entschei­d­da­tum, Funk­tion der bestraften bzw. ver­fahrens­be­trof­fe­nen Personen/Unternehmen, Straftatbe­stand bzw. mass­ge­bliche Geset­zes­bes­tim­mung sowie Sank­tion­sart und Sank­tion­shöhe bzw. allfäl­lige strafrechtliche Mass­nah­men (z.B. Einziehungen).

Inter­essierte Jour­nal­is­ten kön­nen sich auf der Home­page von Swissmedic reg­istri­eren.

Der Jurist und Jour­nal­ist Dominique Strebel hat als Berater an der Entwick­lung des neuen Zugangssys­tems von Swissmedic mit­gewirkt und berichtet darüber aus­führlich auf seinem Blog “Recht brauch­bar”.