Die eidg. Räte haben sich am 18. März 2016 auf den Entwurf des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post-und Fernmeldeverkehrs BÜPF geeinigt, nachdem der letzte Streitpunkt (der Speicherort von Vorratsdaten) bereinigt wurde. Der Entwurf wurde im BBl 2016 1991 ff. veröffentlicht.
Wesentliche Neuerungen betreffen u.a. eine erhebliche Erweiterung des persönlichen Geltungsbereichs oder den Einsatz von technischen Überwachungsgeräten und besonderen Informatikprogrammen (“GovWare”) (vgl. Botschaft vom 27.2.2013 und die folgende Beratung).
Die Referendumsfrist läuft bis am 7. Juli 2016. Die Sammlung von Unterschriften für ein Referendum hat bereits begonnen.