Der Bundesat hat den Entwurf einer Totalrevision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) vorgelegt. Aus der Botschaft:
Mit der vorliegenden Totalrevision des ZertES soll dem Bundesrat die Kompetenz gegeben werden, nebst der bisherigen qualifizierten elektronischen Signatur, die
weiterhin nur natürlichen Personen zugänglich ist, zwei weitere, ähnliche Anwendungen von elektronischen Zertifikaten zu regeln. Nebst der geregelten elektronischen Signatur, an die reduzierte Anforderungen gestellt werden, ist dies das geregelte elektronische Siegel, welches auch juristischen Personen und Behörden zugänglich ist. Beide neuen Anwendungen dürfen keinesfalls mit dem rechtlichen Konzept der elektronischen Unterschrift verwechselt werden. Ihre Verwendung hat keine direkten Rechtswirkungen und dient lediglich dazu, den Herkunftsnachweis sowie die Integrität der betreffenden Mitteilung zu gewährleisten.Als weitere Anwendung elektronischer Zertifikate soll ferner die sichere Authentifizierung rechtlich geregelt werden. Schliesslich soll, wo immer möglich, der Einbezug der elektronischen Signatur oder des elektronischen Siegels in den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen terminologisch bereinigt bzw. vereinfacht werden.
An den bestehenden Konzepten und Prinzipien der bisherigen Regelung, insbesondere der nicht abschliessenden Regelung von Zertifikatsprodukten, soll nichts geändert werden. Auch soll die schweizerische Gesetzgebung mit der entsprechenden
europäischen Richtlinie weiterhin kompatibel bleiben.Dass die Vorlage trotz der eigentlich wenigen materiellen Änderungen als «Totalrevision» bezeichnet wird, liegt daran, dass durch die Ausweitung von einer auf zwei geregelte Signaturen und die Anpassungen in der Terminologie die Mehrheit der
Artikel von Änderungen betroffen war.