UVEK: vier geänderte Verordnungen im Umweltbereich in der Vernehmlassung

Am 24. Mai 2016 hat das Eid­genös­sis­che Departe­ment für Umwelt, Verkehr, Energie und Kom­mu­nika­tion (UVEK) das Vernehm­las­sungsver­fahren für Änderun­gen an vier Verord­nun­gen im Umwelt­bere­ich eröffnet. Gemäss der entsprechen­den Medi­en­mit­teilung han­delt es sich dabei um die Verord­nung zum Bun­des­ge­setz über die Fis­cherei (VBGF; SR 923.01), die Verord­nung zum Rot­ter­damer Übereinkom­men der vorheri­gen Zus­tim­mung nach Inken­nt­nis­set­zung für bes­timmte Chemikalien im inter­na­tionalen Han­del (ChemPICV; SR 814.82), die Gewässer­schutzverord­nung (GSchV; SR 814.201) und die Verord­nung über die Sanierung belasteter Stan­dorte (AltlV; SR 814.680).

Das UVEK hat in der Medi­en­mit­teilung zudem angekündigt, dass es Verord­nungsän­derun­gen for­t­an zweimal pro Jahr als Pakete in die Vernehm­las­sung schick­en werde.

Die aktuellen Vernehm­las­sung­sun­ter­la­gen find­en sich auf der Web­seite des UVEK.