Am 24. Mai 2016 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Vernehmlassungsverfahren für Änderungen an vier Verordnungen im Umweltbereich eröffnet. Gemäss der entsprechenden Medienmitteilung handelt es sich dabei um die Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF; SR 923.01), die Verordnung zum Rotterdamer Übereinkommen der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte Chemikalien im internationalen Handel (ChemPICV; SR 814.82), die Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) und die Verordnung über die Sanierung belasteter Standorte (AltlV; SR 814.680).
Das UVEK hat in der Medienmitteilung zudem angekündigt, dass es Verordnungsänderungen fortan zweimal pro Jahr als Pakete in die Vernehmlassung schicken werde.
Die aktuellen Vernehmlassungsunterlagen finden sich auf der Webseite des UVEK.