Der Bundesrat hat eine Liste von Ländern und Hoheitsgebieten veröffentlicht, mit welchen die Schweiz den Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) ab 1. Januar 2018 umsetzen will, also ein Jahr nach dem AIA-Start mit den Ländern der ersten Serie. Er hat eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet, welche bis 15. März 2017 dauern soll.
22 Länder und Hoheitsgebiete gemäss Vernehmlassung vom 1.12.2016:
Andorra, Argentinien, Barbados, die Bermuda-Inseln, Brasilien, die Britischen Jungferninseln, die Cayman Inseln, Chile, die Färöer Inseln, Grönland, Indien, Israel, Mauritius, Mexiko, Monaco, Neuseeland, San Marino, die Seychellen, Südafrika, die Turks und Caicos Inseln und Uruguay.
“Wichtige Kriterien für die Aufnahme dieser weiteren Länder waren insbesondere die Einhaltung des Spezialitätsprinzips und die Garantie der Vertraulichkeit der gelieferten Daten, die für die Einführung des AIA vorausgesetzt werden.“ (Medienmitteilung BR)
Gemäss Auskunft des SIF ist diese Länderliste für die AIA-Umsetzung ab 1. Januar 2018 nicht als abschliessend zu betrachten.
- Medienmitteilung Bundesrat vom 1.12.2016;
- Erläuternder Bericht zur vorliegenden Vernehmlassung vom 1.12.2016;
- Bundesbeschlüsse betr. AIA-Einführung mit den jeweiligen Ländern (Entwürfe);
- Übersicht SIF betr. Partnerstaaten für AIA;
- Siehe auch vorangehenden Swissblawg-Beitrag.