BR: AIA | Vernehmlassung betr. AIA-Umsetzung mit 22 Partnerländern ab 2018/2019

Der Bun­desrat hat eine Liste von Län­dern und Hoheits­ge­bi­eten veröf­fentlicht, mit welchen die Schweiz den Automa­tis­chen Infor­ma­tion­saus­tausch in Steuer­sachen (AIA) ab 1. Jan­u­ar 2018 umset­zen will, also ein Jahr nach dem AIA-Start mit den Län­dern der ersten Serie. Er hat eine entsprechende Vernehm­las­sung eröffnet, welche bis 15. März 2017 dauern soll.

22 Län­der und Hoheits­ge­bi­ete gemäss Vernehm­las­sung vom 1.12.2016:
Andor­ra, Argen­tinien, Bar­ba­dos, die Bermu­da-Inseln, Brasilien, die Britis­chen Jungfer­nin­seln, die Cay­man Inseln, Chile, die Färöer Inseln, Grön­land, Indi­en, Israel, Mau­ri­tius, Mexiko, Mona­co, Neusee­land, San Mari­no, die Sey­chellen, Südafri­ka, die Turks und Caicos Inseln und Uruguay.

Wichtige Kri­te­rien für die Auf­nahme dieser weit­eren Län­der waren ins­beson­dere die Ein­hal­tung des Spezial­ität­sprinzips und die Garantie der Ver­traulichkeit der geliefer­ten Dat­en, die für die Ein­führung des AIA voraus­ge­set­zt wer­den.“ (Medi­en­mit­teilung BR)

Gemäss Auskun­ft des SIF ist diese Län­derliste für die AIA-Umset­zung ab 1. Jan­u­ar 2018 nicht als abschliessend zu betrachten.