Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2016 beschlossen, die Markenschutz‑, die Design- und die Patentverordnung anzupassen. Die Änderungen vereinheitlichen die Verfahren vor dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), soweit es die geltenden Gesetze zulassen. Damit wird das System vereinfacht. Gleichzeitig hat der Bundesrat die formal totalrevidierte Verordnung des IGE über Gebühren genehmigt, welche die ab 1. Januar 2017 geltenden Gebühren zum revidierten Markenschutzgesetz enthält.
Dazu aus die Medienmitteilung:
(1) Zur Vereinheitlichung der Verfahren
Weil die Ausführungsvorschriften jeweils im Nachgang zu Gesetzesrevisionen und deshalb in unterschiedlichen Rhythmen revidiert wurden, sind über die Jahre zahlreiche Differenzen entstanden, die sich weder mit der besonderen Natur des jeweiligen Schutzrechts noch mit unterschiedlichen Bedürfnissen der Anmelder, sondern ausschliesslich historisch erklären lassen. Diese meist sehr technischen Differenzen sind für die Kunden des IGE, die für Marken, Designs und Patente oftmals die Gleichen sind, kaum nachvollziehbar und würden im Hinblick auf die neue elektronische Prozesssteuerung beim IGE zu grosser Komplexität und hohen Kosten führen.
Die vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsänderungen beseitigen die Differenzen im Rahmen der geltenden Gesetze. Sie führen zu einer weiteren Vereinfachung der Verfahren und erleichtern die Erneuerung der elektronischen Schutzrechtsverwaltung im IGE. Diese legt prozessual und technisch den Grundstein für einen Ausbau des elektronischen Behördenverkehrs mit dem IGE.
(2) Neue Verordnung des IGE über Gebühren
Die am 1. Januar 2017 in Kraft tretende Revision des Markenschutzgesetzes bringt zwei Neuerungen, die mit einer Erhebung von Gebühren durch das IGE verbunden sind: Zum einen wird ein nationales Register für geografische Angaben für nicht landwirtschaftliche Kategorien von Waren geschaffen, das vom IGE geführt wird. Zum anderen kann in einem vereinfachten Löschungsverfahren jede Person beim IGE einen Antrag auf Löschung einer Marke stellen, die während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gebraucht worden ist.
Der Institutsrat des IGE hat die Höhe der neuen Gebühren am 14. Juni 2016 bestimmt: Die Eintragung einer geografischen Angabe in das neue Register kostet 4000 Franken und eine Einsprache gegen eine solche Eintragung 2000 Franken. Für das neue Löschungsverfahren wird eine Gebühr von 800 Franken erhoben. Der Institutsrat hat zudem die fast 20-jährige Gebührenordnung des IGE — die neu “Verordnung des IGE über Gebühren” heisst — formal totalrevidiert und an die heutigen Vorgaben des Bundes angepasst.
Die revidierten Rechtsgrundlagen sind auf der Website des EJPD abrufbar.