Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat in den Untersuchungen der Zinsderivat-Kartelle erste Bussen im Umfang von insgesamt CHF 99.1 Mio gegen verschiedene Grossbanken verhängt. Mit verschiedenen Banken wurden im Zuge dessen einvernehmliche Regelungen abgeschlossen, wobei die Verfahren gegenüber denjenigen Banken und Brokern weiterlaufen, die keine einvernehmliche Regelung abschliessen wollten.
Gegenstand der fünf Untersuchungen waren bzw. sind unterschiedliche Verhaltensweisen von insgesamt 21 Parteien (16 Banken und 5 Broker) im Zusammenhang mit verschiedenen Referenzzinssätzen und Finanzprodukten. Die Parteien hatten sich nach den Feststellungen der WEKO in unterschiedlicher Zusammensetzung über die Beeinflussung der Preisgestaltung von Zinsderivaten abgesprochen und marktsensible Informationen ausgetauscht.
Mit den Verfügungen vom 5. und 14. Dezember 2016 wurden nun drei der insgesamt fünf Untersuchungen abgeschlossen. In zwei Untersuchungen laufen die Verfahren gegen diejenigen Parteien weiter, die keine einvernehmliche Regelung abschliessen wollten:
1. CHF-LIBOR: Selbstanzeige von Royal Bank of Scotland (Sanktionserlass); Bonusregelung für JPMorgan (Sanktionsreduktion); Verfahren mit einvernehmlichen Regelungen abgeschlossen und Einstellung des Verfahrens gegenüber zwei Brokern.
2. CHF-LIBOR-Spreads: Selbstanzeige der UBS (Sanktionserlass); Bonusregelung für Royal Bank of Scotland und JPMorgan (Sanktionsreduktion); Sanktion gegen Credit Suisse; Verfahren mit einvernemlichen Regelungen abgeschlossen.
3. EURIBOR: Selbstanzeige von Deutsche Bank (Sanktionserlass); Bonusregelung für Barclays, Royal Bank of Scotland und Société Générale (Sanktionsreduktion); Verfahren gegenüber diesen vier Banken mit einvernehmlichen Regelungen abgeschlossen. Weiterführung des Verfahrens gegen fünf weitere Banken, konkret BNP Paribas, Crédit Agricole, HSBC, JPMorgan und Rabobank.
4. Yen LIBOR/Euroyen TIBOR: Sanktionen gegen Citigroup, Deutsche Bank, JPMorgan und Royal Bank of Scotland; Verfahren gegenüber diesen vier Banken mit einvernehmlichen Regelungen abgeschlossen; Einstellung des Verfahrens gegenüber den drei japanischen Banken Mizuho, Sumitomo Mitsui sowie The Bank of Tokyo-Mitsubishi. Weiterführung des Verfahrens gegen sieben weitere Banken und Broker, konkret HSBC, Lloyds, Rabobank, UBS, ICAP, RP Martin, Tullett Prebon.
5. Yen-TIBOR: Einstellung des Verfahrens gegenüber sämtlichen betroffenen Parteien.
Die fünf Untersuchungen gehen nach Angaben der WEKO auf eine am 2. Februar 2012 eröffnete Untersuchung zurück. Nachdem sich ergeben hatte, dass verschiedene der untersuchten Verhaltensweisen nicht miteinander zusammenhängen, wurde diese Untersuchung in fünf separate Untersuchungen aufgeteilt. Die untersuchten Verhaltensweisen wurden im Übrigen auch von anderen Behörden, in der Schweiz insbesondere von der FINMA, und in anderen Jurisdiktionen untersucht. Die Europäische Kommission etwa hat in parallel geführten Verfahren bereits im Jahr 2013 erste Sanktionen ausgesprochen.
Weitere Informationen: Medienmitteilungen vom 21. Dezember 2016 betreffend CHF LIBOR (PDF), Yen LIBOR/Euroyen TIBOR (PDF), EURIBOR (PDF), Franken-Spread (PDF); Presserohstoff der WEKO (PDF).