Der Bundesrat hat am 11. Januar 2017 die Änderungen des IPRG betreffend die internationale Schiedsgerichtsbarkeit in die Vernehmlassung geschickt (vgl. den Erläuternden Bericht zur Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht betreffend die Internationale Schiedsgerichtsbarkeit vom 11. Januar 2017 und den Vorentwurf). Die Vernehmlassung dauert bis 31. Mai 2017.