In Zukunft sollen neben einfachen Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und bestimmten Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) auch geringfügige Verstösse gegen 16 weitere Bundesgesetze im einfachen, raschen und kostengünstigen Ordnungsbussenverfahren mit Bussen sanktioniert werden können.
Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Änderung der Ordnungsbussenverordnung (OBV) in die Vernehmlassung geschickt, die bis Mitte August 2017 andauern wird. Die neue OBV soll mit dem im März 2016 totalrevidierten Ordnungsbussengesetz (OBG) am 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Das neue OBG regelt allerdings nicht im Einzelnen, welche Verstösse künftig nach dem Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können. Der Bundesrat hat deshalb nun auf Verordnungsstufe die einzelnen Tatbestände und jeweiligen Bussen festgelegt (Bussenliste). Den grössten Teil der Bussenliste bilden die Übertretungen des SVG; die Tatbestände und Höhe der Bussen werden unverändert von der geltenden bisherigen Bussenliste übernommen.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat “Erläuterungen zur Ordnungsbussenverordnung (OBV)” veröffentlicht.