Zum Schutz der Investorinnen und Investoren auf dem Schweizer Kapitalmarkt entfaltet das Revisionsaufsichtsgesetz auch Wirkungen im Ausland. Der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) unterstehen deshalb neben den Schweizer Revisionsunternehmen auch ausländische Revisionsunternehmen, sofern sie ausländische Unternehmen prüfen, die auf dem Schweizer Kapitalmarkt Beteiligungspapiere oder Anleihen ausgeben.
Zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten entfallen jedoch Zulassung und Aufsicht durch die RAB in zwei Ausnahmefällen. Diese Regelung wurde bereits auf den 1. Oktober 2015 in Kraft gesetzt, fand aber vorerst nur auf die Revisionsstellen ausländischer Emittenten von Beteiligungspapieren Anwendung.
Bundesrat und Parlament haben entschieden, die Zuständigkeit der RAB im Schweizer Markt für ausländische Anleihen zu reduzieren. Insbesondere beschränkt sich die Aufsicht neu auf kotierte Anleihensobligationen; nicht-kotierte Anleihen sind nicht mehr relevant. Zudem werden die Möglichkeiten für ausländische Revisionsgesellschaften zur Befreiung von der Schweizer Aufsicht erweitert. Die Investoren sind in jedem Fall auf die fehlende staatliche Beaufsichtigung des Revisionsorgans hinzuweisen.
Das entsprechende Gesetz, gegen das kein Referendum ergriffen wurde, wird auf den 1. Oktober 2017 in Kraft gesetzt. Nähere Informationen finden sich in der Medienmitteilung und auf der Website des EJPD.