Revisionsaufsicht über ausländische Unternehmen

Zum Schutz der Investorin­nen und Inve­storen auf dem Schweiz­er Kap­i­tal­markt ent­fal­tet das Revi­sion­sauf­sichts­ge­setz auch Wirkun­gen im Aus­land. Der Revi­sion­sauf­sichts­be­hörde (RAB) unter­ste­hen deshalb neben den Schweiz­er Revi­sion­sun­ternehmen auch aus­ländis­che Revi­sion­sun­ternehmen, sofern sie aus­ländis­che Unternehmen prüfen, die auf dem Schweiz­er Kap­i­tal­markt Beteili­gungspa­piere oder Anlei­hen ausgeben.

Zur Ver­mei­dung von Dop­pel­spurigkeit­en ent­fall­en jedoch Zulas­sung und Auf­sicht durch die RAB in zwei Aus­nah­me­fällen. Diese Regelung wurde bere­its auf den 1. Okto­ber 2015 in Kraft geset­zt, fand aber vor­erst nur auf die Revi­sion­sstellen aus­ländis­ch­er Emit­ten­ten von Beteili­gungspa­pieren Anwendung.

Bun­desrat und Par­la­ment haben entsch­ieden, die Zuständigkeit der RAB im Schweiz­er Markt für aus­ländis­che Anlei­hen zu reduzieren. Ins­beson­dere beschränkt sich die Auf­sicht neu auf kotierte Anlei­hen­soblig­a­tio­nen; nicht-kotierte Anlei­hen sind nicht mehr rel­e­vant. Zudem wer­den die Möglichkeit­en für aus­ländis­che Revi­sion­s­ge­sellschaften zur Befreiung von der Schweiz­er Auf­sicht erweit­ert. Die Inve­storen sind in jedem Fall auf die fehlende staatliche Beauf­sich­ti­gung des Revi­sion­sor­gans hinzuweisen.

Das entsprechende Gesetz, gegen das kein Ref­er­en­dum ergrif­f­en wurde, wird auf den 1. Okto­ber 2017 in Kraft geset­zt. Nähere Infor­ma­tio­nen find­en sich in der Medi­en­mit­teilung und auf der Web­site des EJPD.