BR: Steuervorlage 17 in der Vernehmlassung | Inkrafttreten frühestens 2020

Wie im Juni 2017 angekündigt, hat der Bun­desrat nun an sein­er Sitzung vom 6. Sep­tem­ber 2017 die Vernehm­las­sung zur Steuer­vor­lage 17 (SV17) eröffnet und damit plan­mäs­sig die bere­its angekündigten Eck­dat­en der näch­sten Unternehmenss­teuer­reform (s. swiss­blawg 17.6.2017) in Form eines Geset­ze­sen­twurfs und zweier Verord­nun­gen weit­er konkretisiert.

Rund ein halbes Jahr nach dem Scheit­ern der Unternehmenss­teuer­reform III legt der Bun­desrat mit der Steuer­vor­lage 17 eine Neuau­flage des Pro­jek­ts vor. Die bre­it angelegten Anhörun­gen im Nach­gang zur Volksab­stim­mung haben bestätigt, dass eine Reform unverän­dert erforder­lich und drin­gend ist. Die gel­tende Unternehmens­besteuerung genügt den Anforderun­gen auf inter­na­tionaler Ebene nicht mehr, was sich zunehmend neg­a­tiv auf den Stan­dort Schweiz auswirkt. Die neue Vor­lage enthält gewichtige Anpas­sun­gen und trägt dem Abstim­mungsergeb­nis Rech­nung. Der Bun­de­shaushalt soll weniger stark belastet, und die Inter­essen der Städte und Gemein­den sollen stärk­er berück­sichtigt wer­den. Die Unternehmen prof­i­tieren weit­er­hin von wet­tbe­werb­s­fähi­gen steuer­lichen Rah­menbe­din­gun­gen. Deshalb sollen Unternehmer wie Unternehmen zur Gegen­fi­nanzierung der Reform beitra­gen: die Unternehmer mit­tels ein­er erhöht­en Steuer­last auf Div­i­den­den, die Unternehmen mit­tels erhöhter Fam­i­lien­zu­la­gen. […] (aus der Medi­en­mit­teilung vom 6.9.2017)

Die Medi­en­mit­teilung enthält auf den Seit­en 3 und 4 eine nüt­zliche Über­sicht über sämtliche vorgeschla­ge­nen Massnahmen.

Die Vernehm­las­sung endet am 6. Dezem­ber 2017. Im Früh­jahr 2018 will der Bun­desrat dem Par­la­ment die Botschaft zur SV 17 unter­bre­it­en. Gemäss Bun­desrat kann das bere­inigte Gesetz früh­estens 2020 in Kraft geset­zt werden.

Mate­ri­alien: