Wie im Juni 2017 angekündigt, hat der Bundesrat nun an seiner Sitzung vom 6. September 2017 die Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 (SV17) eröffnet und damit planmässig die bereits angekündigten Eckdaten der nächsten Unternehmenssteuerreform (s. swissblawg 17.6.2017) in Form eines Gesetzesentwurfs und zweier Verordnungen weiter konkretisiert.
Rund ein halbes Jahr nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III legt der Bundesrat mit der Steuervorlage 17 eine Neuauflage des Projekts vor. Die breit angelegten Anhörungen im Nachgang zur Volksabstimmung haben bestätigt, dass eine Reform unverändert erforderlich und dringend ist. Die geltende Unternehmensbesteuerung genügt den Anforderungen auf internationaler Ebene nicht mehr, was sich zunehmend negativ auf den Standort Schweiz auswirkt. Die neue Vorlage enthält gewichtige Anpassungen und trägt dem Abstimmungsergebnis Rechnung. Der Bundeshaushalt soll weniger stark belastet, und die Interessen der Städte und Gemeinden sollen stärker berücksichtigt werden. Die Unternehmen profitieren weiterhin von wettbewerbsfähigen steuerlichen Rahmenbedingungen. Deshalb sollen Unternehmer wie Unternehmen zur Gegenfinanzierung der Reform beitragen: die Unternehmer mittels einer erhöhten Steuerlast auf Dividenden, die Unternehmen mittels erhöhter Familienzulagen. […] (aus der Medienmitteilung vom 6.9.2017)
Die Medienmitteilung enthält auf den Seiten 3 und 4 eine nützliche Übersicht über sämtliche vorgeschlagenen Massnahmen.
Die Vernehmlassung endet am 6. Dezember 2017. Im Frühjahr 2018 will der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zur SV 17 unterbreiten. Gemäss Bundesrat kann das bereinigte Gesetz frühestens 2020 in Kraft gesetzt werden.
Materialien:
- Medienmitteilung des Bundesrates vom 6.9.2017;
- Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung SV 17 vom 6.9.2017;
- Gesetzestext zur Steuervorlage 17;
- VO über die ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten;
- VO über den Finanz- und Lastenausgleich;
- Glossar Steuervorlage 17.