EFD: Reduktion des MWSt-Normalsatzes (neu: 7.7%), des Beherbergungssatzes (neu: 3.7%) und der meisten Saldosteuersätze per 1. Januar 2018

Der MWSt-Nor­mal­satz (Art. 25 Abs. 1 MWStG; SR 641.20) wird ab 1. Jan­u­ar 2018 nur noch 7.7% betra­gen, statt bish­er 8%; der Son­der­satz auf Beherber­gungsleis­tun­gen (Art. 25 Abs. 4 MWStG) nur noch 3.7%, statt bish­er 3.8%. Der reduzierte Steuer­satz für Liefer­un­gen (Art. 25 Abs. 2 MWStG) bleibt dage­gen unverän­dert bei 2.5%. Dies hat das Eid­genös­sis­che Finanzde­parte­ment (EFD) am 25. Sep­tem­ber 2017 mitgeteilt.

Mass­gebend für den anzuwen­den­den Steuer­satz sind wed­er das Datum der Rech­nungsstel­lung noch der Zahlung, son­dern der Zeit­punkt respek­tive der Zeitraum der Leis­tungser­bringung. Bis zum 31. Dezem­ber 2017 erbrachte Leis­tun­gen unter­liegen grund­sät­zlich den bish­eri­gen, ab dem 1. Jan­u­ar 2018 erbrachte Leis­tun­gen den neuen Steuer­sätzen” (aus Ziff. 2.1 MWSt Info 19, in Konkretisierung von Art. 112 und 115 MWStG). Diese und weit­ere Prax­is­fra­gen hat die EStV in der MWSt-Info 19 geklärt.

Die Satz-Anpas­sun­gen resul­tieren aus zwei Geset­zen und einem Geset­zge­bung­spro­jekt: a.) aus der aus­laufend­en Zusatz­fi­nanzierung der IV durch die MWST um bish­er 0.4%; b.) der Erhöhung der MWSt-Sätze auf­grund der Finanzierung des Aus­baus der Bah­n­in­fra­struk­tur (FABI) um neu 0.1% sowie c.) der Ablehnung der Abstim­mungsvor­lage „Altersvor­sorge 2020“ durch das Stim­mvolk am 24. Sep­tem­ber 2017.

Anpas­sung auch der Sal­dos­teuer­sätze per 1. Jan­u­ar 2018

Im Zuge der Senkung des Nor­mal­satzes der Mehrw­ert­s­teuer von 8 auf 7,7% reduziert die EStV auch die Sal­dos­teuer­sätze, mit­tels angepasster EStV-Verord­nung über die Höhe der Sal­dos­teuer­sätze nach Branchen und Tätigkeit­en (SSS-Verord­nung). Acht von zehn Sal­dos­teuer­sätzen fall­en ger­ingfügig tiefer aus. Zudem pub­liziert die EStV für diverse Branchen und Tätigkeit­en gewisse Anpas­sun­gen bezüglich Sal­dos­teuer­sätzen, welche unab­hängig von der MWSt-Satzre­duk­tion erfolgen.