FINMA: Revision Rundschreiben “Video- und Online-Identifizierung”

Die FINMA rev­i­diert ihr Rund­schreiben 2016/7 “Video- und Online-Iden­ti­fizierung”. Das Rund­schreiben trat am 18. März 2016 in Kraft und erlaubt es Finanz­in­ter­mediären, neue Kun­den auf dig­i­talem Weg zu iden­ti­fizieren. So kann eine Kun­den­beziehung nicht nur mit­tels per­sön­lich­er Vor­sprache oder auf dem Kor­re­spon­den­zweg, son­dern auch rein dig­i­tal eröffnet werden.

Im inter­na­tionalen Umfeld wird die Möglichkeit ein­er dig­i­tal­en Eröff­nung als entschei­den­der Fak­tor ange­se­hen. Dabei ste­ht die effiziente und prozes­sop­ti­mierte Kun­den­eröff­nung in einem Span­nungs­feld zur Ver­hin­derung von Manip­u­la­tio­nen, beste­ht doch das erhöhte Risiko, dass bei ein­er reinen Video- und Online-Iden­ti­fika­tion falsche oder gefälschte Ausweise ver­wen­det werden.

Mit der Revi­sion soll das Rund­schreiben an die neuen tech­nol­o­gis­chen Entwick­lun­gen sowie an die bish­eri­gen Erfahrun­gen und Rück­mel­dun­gen seit­ens der Finanz­in­ter­mediäre angepasst werden.

Die Revi­sion umfasst fol­gende Kernpunkte:

Videoiden­ti­fizierung

1. Um eine sichere Iden­ti­fizierung zu gewährleis­ten und die Ver­wen­dung gefälschter Ausweise zu erschw­eren, sollen neu min­destens drei zufäl­lig aus­gewählte optis­che Sicher­heitsmerk­male der Iden­ti­fizierungs­doku­mente über­prüft wer­den. Zusät­zlich sollen for­male Merk­male (z.B. Lay­out, Orthogra­phie, Schrif­tart) neu mit Ref­eren­zen aus ein­er Ausweis­daten­bank abgeglichen werden.

2. Die Ver­i­fika­tion der Ver­tragspartei im Iden­ti­fizierung­sprozess mit­tels ein­er TAN [Transaktionsnummer/Einmalpasswort] wird generell nicht mehr ver­langt. Die Iden­tität der Ver­tragspartei wird mit­tels Abgle­ich und Über­prü­fung der Ausweis­doku­mente sichergestellt.

3. Der Iden­ti­fizierungsvor­gang darf auch dann fort­ge­set­zt wer­den, wenn Hin­weise auf erhöhte Risiken vor­liegen. Allerd­ings darf die Geschäfts­beziehung erst nach Vor­liegen der Zus­tim­mung der vorge­set­zten Per­son, ein­er vorge­set­zten Stelle oder der Geschäfts­führung aufgenom­men werden.

Online-Iden­ti­fizierung

1. Der Finanz­in­ter­mediär ver­gle­icht das Iden­ti­fizierungs­doku­ment mit Ref­eren­zen aus ein­er Ausweis­daten­bank. Zudem über­prüft der Finanz­in­ter­mediär die Echtheit des Iden­ti­fizierungs­doku­ments anhand von drei optis­chen Sicher­heitsmerk­malen, soweit sich diese auf dem Licht­bild erken­nen lassen. Zusät­zlich stellt er sich­er, dass das Licht­bild der Ver­tragspartei im Rah­men des Iden­ti­fizierungsvor­gangs erstellt wor­den ist (z.B. durch Ein­satz ein­er Lebenderkennung).

2. Es wird nicht mehr zwin­gend eine Über­weisung von ein­er Bank in der Schweiz ver­langt. Neu sind unter bes­timmten Vor­gaben auch Über­weisun­gen von Banken in einem Mit­glied­staat der FATF ausreichend.

Die Anhörung dauert bis 28. März 2018.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen siehe Web­site FINMA.