EStV: Rundschreiben betr. steuerlich anerkannte Zinssätze für Vorschüsse und Darlehen pro 2018 von/an Beteiligte und Nahestehende

Die Eid­genös­sis­che Steuerver­wal­tung (EStV) hat ihre jährlichen Rund­schreiben betr. steuer­lich anerkan­nte Zinssätze für Vorschüsse oder Dar­lehen an (resp. von) Beteiligte(n) oder ihnen nahe stehende(n) Dritte(n) für das Jahr 2018 publiziert:

Diese Zinssätze gel­ten bekan­ntlich als „safe haven“-Regeln. Der Nach­weis des Drittver­gle­ichs für abwe­ichende Zinssätze ist grund­sät­zlich möglich, im Einzelfall oft heikel (s. z.B. BGE 140 II 88; = Swiss­blawg vom 24.2.2014).

Bei der Berech­nung der steuer­lich höch­stzuläs­si­gen Zin­sen für Dar­lehen von Aktionären und Nah­este­hen­den ist auch ein allfäl­lig beste­hen­des verdeck­tes Eigenkap­i­tal im Sinne von EStV-Kreiss­chreiben Nr. 6 vom 6. Juni 1997 betr­e­f­fend verdeck­tes Eigenkap­i­tal bei Kap­i­talge­sellschaften und Genossen­schaften zu beacht­en. Dieses ist auch für die Belange der Ver­rech­nungss­teuer und Stem­pelab­gaben massgebend.