BR: Keine einfache Lösung zur Verbesserung von Betreibungsauskünften

Schuld­be­trei­bun­gen wer­den bekan­ntlich nur im Reg­is­ter desjeni­gen Betrei­bungsamtes ver­merkt, welch­es die Betrei­bung durch­führt. Daher sind Betrei­bungsauskün­fte nur beschränkt aus­sagekräftig. Der Bun­desrat war vom Par­la­ment beauf­tragt wor­den, zu prüfen, wie die Aus­sagekraft von Betrei­bungsauskün­ften verbessert wer­den kön­nte (Pos­tu­lat 12.3957: “Dem Schuld­ner­touris­mus einen Riegel schieben”). Der Bun­desrat hat nun am 4. Juli 2018 einen Bericht dazu ver­ab­schiedet. Eine ein­fache und wirk­same Lösung sieht der Bun­desrat aber nicht.

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