Schuldbetreibungen werden bekanntlich nur im Register desjenigen Betreibungsamtes vermerkt, welches die Betreibung durchführt. Daher sind Betreibungsauskünfte nur beschränkt aussagekräftig. Der Bundesrat war vom Parlament beauftragt worden, zu prüfen, wie die Aussagekraft von Betreibungsauskünften verbessert werden könnte (Postulat 12.3957: “Dem Schuldnertourismus einen Riegel schieben”). Der Bundesrat hat nun am 4. Juli 2018 einen Bericht dazu verabschiedet. Eine einfache und wirksame Lösung sieht der Bundesrat aber nicht.
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