4A_230/2018: Lohnzahlung in Euro; Diskriminierungsverbot gemäss Freizügigkeitsabkommen
Die Arbeitnehmerin B. mit Wohnsitz in Deutschland stand in einem Arbeitsverhältnis mit der A. GmbH, die ihren Sitz ebenfalls in Deutschland hatte. Als Grenzgängerin arbeitete B. am schweizerischen Standort der Arbeitgeberin in Schaffhausen. Der Produktionsstandort in Schaffhausen geriet im Jahr 2011 aufgrund der Eurokrise und der Frankenstärke in eine wirtschaftlich schwierige Lage. Die Arbeitgeberin schlug … weiterlesen