4A_223/2019: Aktienrecht, Sonderprüfung — Gelegenheit zur Stellungnahme zum Sonderprüfungsbericht und Ergänzungsfragen (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht klärte in diesem Urteil die von der Lehre (bislang) nicht behandelte Frage, ob der Richter nach Art. 697e Abs. 3 OR entweder der geprüften Gesellschaft und den gesuchstellenden Aktionären ausdrücklich Frist anzusetzen oder zu einer Verhandlung vorzuladen hat, um eine Stellungnahme zum Bericht des Sonderprüfers einzureichen bzw. vorzutragen und Ergänzungsfragen dazu zu stellen, … weiterlesen