Weko: Aktualisierung der KFZ-Bekanntmachung und der dazugehörenden Erklärungen

Am 16. Okto­ber 2019 hat die Weko die am 9. Sep­tem­ber 2019 aktu­al­isierte KFZ-Bekan­nt­machung und die dazuge­hören­den Erläuterun­gen auf ihrer Home­page veröf­fentlicht. Die Anpas­sun­gen ergaben sich auf­grund des Urteils des Bun­des­gerichts in Sachen Gaba sowie der jüng­sten Prax­is des Weko-Sekre­tari­ats im Zusam­men­hang mit der Her­stel­ler­garantie. Bei dieser Gele­gen­heit ver­längerte die Weko die Gel­tungs­dauer der KFZ-Bekan­nt­machung bis zum 31. Dezem­ber 2023, um die Entwick­lun­gen in der EU bei ein­er allfäl­li­gen Revi­sion der KFZ-Bekan­nt­machung bess­er berück­sichti­gen zu können.

Die aktu­al­isierte KFZ-Bekan­nt­machung und die Erläuterun­gen kön­nen hier abgerufen wer­den (ver­füg­bar in deutsch, ital­ienisch und franzö­sisch).