Am 16. Oktober 2019 hat die Weko die am 9. September 2019 aktualisierte KFZ-Bekanntmachung und die dazugehörenden Erläuterungen auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Anpassungen ergaben sich aufgrund des Urteils des Bundesgerichts in Sachen Gaba sowie der jüngsten Praxis des Weko-Sekretariats im Zusammenhang mit der Herstellergarantie. Bei dieser Gelegenheit verlängerte die Weko die Geltungsdauer der KFZ-Bekanntmachung bis zum 31. Dezember 2023, um die Entwicklungen in der EU bei einer allfälligen Revision der KFZ-Bekanntmachung besser berücksichtigen zu können.
Die aktualisierte KFZ-Bekanntmachung und die Erläuterungen können hier abgerufen werden (verfügbar in deutsch, italienisch und französisch).