Die geltende KFZ-Bekanntmachung der Weko bezweckt, wettbewerbsschädliche Abreden und eine Isolierung des schweizerischen Automobilmarktes zu verhindern. Sie zeigt den betroffenen Unternehmen auf, welche Formen von Wettbewerbsabreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen (Unternehmen, die nicht zueinander im Wettbewerb stehen, wie bspw. ein Hersteller und ein Händler) im Automobilmarkt von den Wettbewerbsbehörden als qualitativ schwerwiegende Wettbewerbsbeeinträchtigungen angesehen werden.
Die KFZ-Bekanntmachung läuft am 31. Dezember 2023 aus. Gestützt auf eine Motion des Parlaments wird die KFZ-Bekanntmachung durch die KFZ-Verordnung des Bundesrates ersetzt, welche am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Dazu wird der Bundesrat gemäss Medienmitteilung die Regeln der geltenden KFZ-Bekanntmachung ohne wesentliche inhaltliche Änderungen in eine KFZ-Verordnung überführen.
Die entsprechende Medienmitteilung kann hier abgerufen werden.