BR: Inkrafttreten der KFZ-Verordnung per 1. Januar 2024

Die gel­tende KFZ-Bekan­nt­machung der Weko bezweckt, wet­tbe­werb­ss­chädliche Abre­den und eine Isolierung des schweiz­erischen Auto­mo­bil­mark­tes zu ver­hin­dern. Sie zeigt den betrof­fe­nen Unternehmen auf, welche For­men von Wet­tbe­werb­sabre­den zwis­chen Unternehmen ver­schieden­er Mark­t­stufen (Unternehmen, die nicht zueinan­der im Wet­tbe­werb ste­hen, wie bspw. ein Her­steller und ein Händler) im Auto­mo­bil­markt von den Wet­tbe­werb­s­be­hör­den als qual­i­ta­tiv schw­er­wiegende Wet­tbe­werb­s­beein­träch­ti­gun­gen ange­se­hen werden.

Die KFZ-Bekan­nt­machung läuft am 31. Dezem­ber 2023 aus. Gestützt auf eine Motion des Par­la­ments wird die KFZ-Bekan­nt­machung durch die KFZ-Verord­nung des Bun­desrates erset­zt, welche am 1. Jan­u­ar 2024 in Kraft treten wird. Dazu wird der Bun­desrat gemäss Medi­en­mit­teilung die Regeln der gel­tenden KFZ-Bekan­nt­machung ohne wesentliche inhaltliche Änderun­gen in eine KFZ-Verord­nung überführen.

Die entsprechende Medi­en­mit­teilung kann hier abgerufen werden.