4A_42/2011: Beweis der Überstunden durch Kenntnis des Arbeitgebers ihrer Notwendigkeit
Das BGer bestätigt seine gefestigte Rechtsprechung, wonach Überstunden schon dann als bewiesen gelten, wenn der Arbeitgeber von ihrer Notwendigkeit wusste oder wissen musste. In diesem Fall gelten die Überstunden im Übrigen nicht nur als geleistet, sondern auch als genehmigt. Im vorliegenden Fall war erstellt, dass der Arbeitgeber das erforderliche Wissen hatte. Es spielte deshalb keine … weiterlesen