Im Urteil 6B_727/2020 sprach das Bundesgericht einen Hausarzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei, nachdem dessen Patientin aufgrund der Einnahme eines durch ihn verschriebenen Medikaments an den Folgen eines anaphylaktischen Schocks verstorben war. Die Erben warfen dem Arzt die Verletzung seiner Sorgfaltspflicht vor, da er hätte wissen müssen, dass Cefuroxim bei einer Penicillinallergie nicht verschrieben werden dürfe.
David Meirich
6B_1138/2020: Strafzumessung bei retrospektiver Konkurrenz
Im Urteil 6B_1138/2020 vom 2. November 2021 bestätigte das Bundesgericht dessen Rechtsprechung zur Strafzumessung bei retrospektiver Konkurrenz nach dem Asperationsprinzip. Hintergrund der Beschwerde war ein Schuldspruch des Kriminalgerichts Luzern vom 26. August 2016 wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs sowie mehrfacher Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
1B_333/2021: Zuständigkeit für die Prüfung von Ausstandsbegehren (amtl. Publ.)
Im Urteil 1B_333/2021 vom 5. November 2021 prüfte das Bundesgericht die Zuständigkeit für die Beurteilung von Ausstandsbegehren im Strafverfahren. Hintergrund des Entscheids war eine Anklage der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich beim Bezirksgericht Horgen wegen Verdachts auf Mord und weitere Delikte. Der Beschuldigte stellte daraufhin ein Ausstandsbegehren gegen den verfahrensleitenden Staatsanwalt wegen Befangenheit. Das Bezirksgericht wies das Gesuch als unbegründet ab.
6B_1247/2020: Videobeweis für Fristwahrung
Im Urteil 6B_1247/2020 vom 7. Oktober 2021 legte das Bundesgericht fest, dass eine Videoaufnahme grundsätzlich als Beweis dafür dienen kann, dass eine gerichtliche Eingabe fristgerecht in einen Briefkasten der Schweizerischen Post eingeworfen wurde, sofern keine Hinweise vorliegen, die den Verdacht einer Manipulation der Aufzeichnung begründen.
6B_216/2020: Verbotene Handlung für einen fremden Staat (amtl. Publ.)
Im Urteil 6B_216/2020 vom 1. November 2021 prüfte das Bundesgericht den Tatbestand der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB). Hintergrund war ein Strafverfahren der Bundesanwaltschaft infolge einer Übermittlung von insgesamt 109 Kundendossiers durch den Mitarbeiter einer Schweizer Vermögensverwaltungsgesellschaft an das amerikanische Justizdepartement betreffend Kunden, die ihr Vermögen in den USA eventuell nicht regelkonform versteuert hatten.
1B_59/2021: Verwertung beschlagnahmter Kryptobestände (amtl. Publ.)
Im Urteil 1B_59/2021 vom 18. Oktober 2021 äusserte sich das Bundesgericht erstmals zum gebotenen Vorgehen der Staatsanwaltschaft bei der Verwertung beschlagnahmter Kryptobestände. Aufgrund des dafür erforderlichen Fachwissens muss die Staatsanwaltschaft Vorkehrungen treffen, um bei der vorzeitigen Verwertung beschlagnahmter kryptobasierter Vermögenswerte ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. Sofern das nötige Fachwissen dazu in der Behörde nicht vorhanden ist, muss sie eine Fachperson beiziehen.
NCSC-Halbjahresbericht meldet Zunahme von Cyberbetrugsfällen
Am 2. November 2021 publizierte das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) dessen zweiten Halbjahresbericht, worin es sich mit den wichtigsten Cybervorfällen der ersten Jahreshälfte 2021 in der Schweiz und international befasst. Das Schwerpunktthema liegt auf den Schwachstellen bei IT-Systemen, die für Cyberangriffe ausgenützt werden können. Diese Schwachstellen bei Hard- und Software sind willkommene Angriffsziele, wenn die lückenhaften Komponenten nicht zeitnah durch Patches aktualisiert werden.
6B_470/2021: Pflichtgemässes Verhalten nach Verkehrsunfall
Im Urteil 6B_470/2021 vom 27. September 2021 befasste sich das Bundesgericht mit dem gebotenen Verhalten nach einem Unfall im Strassenverkehr. Hintergrund war ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Sursee gegen den Unfallverursacher wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Art. 91a SVG) und pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall mit Fremdschaden (Art. 92 SVG). Beim zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Beschuldigte beim Parkieren ein anderes Fahrzeug touchiert, wobei jedoch kein Sachschaden nachgewiesen werden konnte.
6B_1437/2020: Mittäterschaft bei Vergewaltigung
Im Urteil 6B_1437/2020 vom 22. September 2021 setzte sich das Bundesgericht mit der Mittäterschaft beim Straftatbestand der Vergewaltigung im Sinne von Art. 190 StGB auseinander. Hintergrund des Urteils war der Schuldspruch einer männlichen Person wegen Vergewaltigung (Art. 190 StGB) und sexueller Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB). Der Beschwerdeführer hatte am Tag des Vorfalls mit dem Opfer zuerst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, ehe sein Kollege, vorliegend der Haupttäter, das Zimmer dann betrat und den als Mittäter beschuldigten Beschwerdeführer zum Verlassen des Zimmers aufforderte, was dieser in der Folge auch tat. Im Anschluss kam es im Zimmer gegen den Willen des Opfers zu sexuellen Handlungen (Küssen, Oral- und Vaginalverkehr) mit dem Haupttäter.
6B_336/2021: Beschwerdelegitimation der Erben im Strafverfahren (amtl. Publ.)
Im Urteil 6B_336/2021 vom 27. August 2021 prüfte das Bundesgericht die Beschwerdelegitimation der Erben eines Beschuldigten, der während des Untersuchungsverfahrens verstarb.
Hintergrund dieses Urteils war der Versuch eines Mannes, in seinem Fahrzeug mit Kokain kontaminiertes Bargeld in der Höhe von EUR 15’000.– sowie rezeptpflichtige Medikamente an der Grenze von St. Margrethen in die Schweiz zu schmuggeln. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen hatte daraufhin eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts der Geldwäscherei und des Vergehens gegen das Heilmittelgesetz eröffnet. Nachdem der Beschuldigte während des Verfahrens verstorben war, hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt und die Einziehung des Bargelds verfügt. Dagegen führte die Rechtsvertreterin des Beschuldigten im Namen der Erben Beschwerde vor Bundesgericht. Strittig war vorliegend, ob die Rechtsanwältin über eine gültige Vollmacht verfügte, gestützt auf welche sie die erfolgte Einziehung des Bargelds im Namen und Interesse der damals noch nicht namentlich bekannten Erben anfechten konnte (E. 1).