146 III 435: Auskunftspflicht des Dritten im Konkursverfahren (Art. 222 Abs. 4 SchKG; frz.)
Das Bundesgericht beschäftigte sich im Urteil 5A_126/2020 (= BGE 146 III 435) mit der Auskunftspflicht des Dritten im Konkursverfahren (Art. 222 Abs. 4 SchKG). Gemäss Bundesgericht hat die Auskunftspflicht des Dritten den gleichen Umfang wie diejenige des Schuldners. Der Beauftragte des Konkursiten (in casu eine Bank) kann gegenüber dem Konkursamt nur die Übermittlung rein interner … weiterlesen