BGer 5A_238/2023 vom 18. März 2024 (amtl. publ.): Die altrechtliche “Zahlvaterschaft” begründet per se keinen Erbanspruch
In diesem zur Publikation vorgesehenen Entscheid bestätigt das Bundesgericht seine bisherige Rechtsprechung, wonach die altrechtliche «Zahlvaterschaft» kein gesetzliches Erbrecht und damit auch kein Pflichtteilsrecht begründet. Der gesetzliche Erbanspruch setzt ein rechtliches Kindesverhältnis voraus, das nur durch Anerkennung, Adoption oder Vaterschaftsklage hergestellt werden kann. Das Bestehen einer «Zahlvaterschaft» begründet demgegenüber kein rechtliches Kindesverhältnis, weshalb dem Beschwerdeführer … weiterlesen