Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung entschieden, das revidierte Erbrecht auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig unter anderem über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Heute stehen Nachkommen drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu. Künftig wird es nur noch die … weiterlesen