5A_791/2017: Öffentliches Inventar — einmalige Einsichts- und Äusserungsmöglichkeit der Erben / Streit um Inhalt und Bestand von Aktiven und Passiven ist im Zivilprozess zu führen (amtl. Publ.)
Dem Entscheid des Bundesgerichts lag zusammengefasst der folgende Sachverhalt zugrunde: Auf Antrag von Erben ordnete die Regierungsstatthalterin von Biel die Errichtung eines öffentlichen Inventars über den Nachlass an. Mit der Durchführung des Inventars wurde ein Notar beauftragt. Dieser schloss das Inventar am 28. Februar 2017 ab und stellte es den Erben und dem Willensvollstrecker zu. … weiterlesen