5A_199/2014: Der Eheungültigkeitsgrund von Art. 105 Ziff. 4 ZGB kommt nicht rückwirkend zur Anwendung (amtl. Publ.)

Gegen­stand des vor­liegen­den Entschei­des war die Frage der Rück­wirkung des per 1. Jan­u­ar 2008 in Kraft getrete­nen Ehe­ungültigkeits­grun­des gemäss Art. 105 Ziff. 4 ZGB auf vor diesem Datum geschlossene Ehen. Nach Art. 105 Ziff. 4 ZGB liegt ein Ungültigkeits­grund vor, wenn ein­er der Ehe­gat­ten nicht eine Lebens­ge­mein­schaft begrün­den, son­dern die Bes­tim­mungen über Zulas­sung und Aufen­thalt … weit­er­lesen

Revision des Erbrechts: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahens auf April 2015 geplant

Der Bun­desrat plant die Vernehm­las­sung zur Revi­sion des Erbrechts (Umset­zung der Motion 10.3524) im April 2015 zu eröff­nen und im Juli 2015 abzuschliessen. Das Erb- und Pflicht­teil­srecht soll flex­i­bler aus­gestal­tet und den stark geän­derten demografis­chen, famil­iären und gesellschaftlichen Leben­sre­al­itäten angepasst wer­den. Das gel­tende Recht soll in seinem Kernge­halt bewahrt und die Fam­i­lie als insti­tu­tionelle Kon­stante auch weit­er­hin … weit­er­lesen

Bundesrat will Adoptionsrecht den gewandelten gesellschaftlichen Wertvorstellungen anpassen

Der Bun­desrat hat am 28. Novem­ber 2014 die entsprechende Botschaft zur Änderung des Zivilge­set­zbuch­es (Adop­tion) ver­ab­schiedet. Die Stiefkin­dadop­tion soll einem weit­eren Kreis von Paaren geöffnet wer­den. In Zukun­ft soll die Adop­tion nicht nur Ehep­aaren, son­dern auch Paaren in ein­er einge­tra­ge­nen Part­ner­schaft oder in fak­tis­chen Lebens­ge­mein­schaften offen­ste­hen. Vorgeschla­gen wird auch eine Flex­i­bil­isierung der Adop­tionsvo­raus­set­zun­gen. So sollen das Min­destal­ter … weit­er­lesen

5A_289/2014: Bundesgericht präzisiert, was unter “berufsmässiger Vertretung” gemäss Art. 68 Abs. 2 ZPO zu verstehen ist (amtl. Publ.)

Im vor­liegen­den Urteil ging es um die Frage, ob sich A.A. in ein­er Eini­gungsver­hand­lung im Rah­men eines Schei­dungsver­fahrens von C., der nicht Anwalt war, vertreten lassen kon­nte oder ob dieser beruf­s­mäs­sig auf­trat und deshalb uner­laubter­weise im Monopol­bere­ich der Anwälte tätig wurde (Art. 68 Abs. 2 lit. a ZPO). C. war wed­er  juris­tisch aus­ge­bildet, noch hat­te er eine beson­dere … weit­er­lesen

14.3782 — Postulat Richtlinien für den “digitalen Tod”: Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates

Mit dem von Jean Christophe Schwaab ein­gere­icht­en Pos­tu­lat wird der Bun­desrat beauf­tragt zu prüfen, ob das Erbrecht ergänzt wer­den muss, um die Rechte der Erbin­nen und Erben auf Per­so­n­en­dat­en und dig­i­tale Zugänge der ver­stor­be­nen Per­son sowie um die Auswirkun­gen des Todes auf deren virtuelle Präsenz zu regeln. Der Bun­desrat beantragt die Annahme des Postulates.

5A_62/2014: Erbteilung: Anrechnung der Weiternutzung einer Werkstatt durch den Erblasser in der auf den Sohn übertragenen Liegenschaft

Im vor­liegen­den Entscheid hat­te sich das Bun­des­gericht mit der Frage zu befassen, wie die Weit­er­nutzung ein­er Werk­statt in der vom Erblass­er auf den Sohn X über­tra­ge­nen Liegen­schaft im Rah­men der Erbteilung zu berück­sichti­gen ist. Der Erblass­er A schloss mit seinem Sohn X einen “Kaufver­trag mit Erb­vor­bezug” über ein Grund­stück ab. Der Kauf­preis wurde getil­gt durch … weit­er­lesen

5D_63/2014: Konkursamtliche Liquidation eines Nachlasses: Fehlt eine Forderung des Nachlasses in der Verteilungsliste und der Kosten- bzw. Schlussrechnung, so führt dies nicht zum Untergang dieser Forderung

Im Nach­lass von C.X. schlu­gen sämtliche geset­zlichen und einge­set­zten Erben das Erbe aus. Die Erb­schaft wurde in der Folge konkur­samtlich liq­ui­diert. Der Erblass­er hat­te zu Lebzeit­en jedem sein­er drei Kinder Geld aus­geliehen. Die Söhne A und B bezahlten ihre Schulden zurück; die Forderung gegenüber Sohn D blieb ausste­hend und sie wurde auch vom Konkur­samt nicht … weit­er­lesen

5A_104/2014: Vertrauensschutz greift trotz unrichtiger Rechtsmittelbelehrung nicht, da der Fehler durch Konsultation der massgeblichen Gesetzesbestimmungen erkennbar gewesen wäre

Der Juge de paix des Bezirkes Morges verneinte die Wirk­samkeit der Auss­chla­gungserk­lärung der Erbin A.X. und ver­sah seinen Entscheid mit ein­er unrichti­gen Rechtsmit­tel­belehrung (dreis­sig statt zehn Tage). Auf die vom Rechtsvertreter innert dreis­sig Tagen ein­gere­ichte Beschw­erde trat die Beru­fungsin­stanz auf­grund des Fristver­säum­niss­es nicht ein. Vor dem Hin­ter­grund der unrichti­gen Rechtsmit­tel­belehrung berief sich A.X. vor Bun­des­gericht auf … weit­er­lesen