5A_199/2014: Der Eheungültigkeitsgrund von Art. 105 Ziff. 4 ZGB kommt nicht rückwirkend zur Anwendung (amtl. Publ.)
Gegenstand des vorliegenden Entscheides war die Frage der Rückwirkung des per 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Eheungültigkeitsgrundes gemäss Art. 105 Ziff. 4 ZGB auf vor diesem Datum geschlossene Ehen. Nach Art. 105 Ziff. 4 ZGB liegt ein Ungültigkeitsgrund vor, wenn einer der Ehegatten nicht eine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt … weiterlesen