FINMA: Sorgfaltspflichten für Fintech-Unternehmen
Die FINMA hat die Geldwäschereiverordnung-FINMA revidiert. Diese enthält nun Vorschriften für die sogenannten “Personen nach Art. 1b BankG”, d.h. für die neu geschaffene Kategorie der Fintech-Unternehmen. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen ab Januar 2019 gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegennehmen, wobei es ihnen insbesondere verwehrt ist, die Einlagen anzulegen oder zu verzinsen (vgl. dazu seinerzeitige Medienmitteilung EFD vom … weiterlesen