2C_383/2020: Einvernahme ehemaliger Organe in Kartellsanktionsverfahren als Zeugen (amtl. Publ.)
Ehemalige Organe von Unternehmen, gegen welche kartellrechtlich ermittelt wird, können gemäss neuestem Entscheid des Bundesgerichts uneingeschränkt als Zeugen einvernommen werden. Auf das sich aus dem Grundsatz nemo tenetur ergebende Schweigerecht des Unternehmens können sich lediglich aktuelle formelle und faktische Organe berufen. Hintergrund waren Verfügungen der Weko, gestützt auf welche ehemalige Organe von Unternehmen, gegen welche … weiterlesen