Im Urteil 6B_1412/2021 vom 9. Februar 2023 prüfte das Bundesgericht das Vorliegen eines Härtefalls nach Anordnung einer Landesverweisung für sieben Jahre wegen gewerbsmässigen Diebstahls sowie mehrfachen Hausfriedensbruchs. Die Beschuldigte hatte in einem Zeitraum von 1.5 Jahren rund 40 Ladendiebstähle und Diebstähle zum Nachteil von Privatpersonen begangen und dabei jeweils Portemonnaies und Taschen entwendet, wofür sie zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden war.
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