BVGer B‑1471/2016: Zusammenschlussvorhaben Tamedie/Adextra — Meldepflicht gemäss Art. 9 Abs. 4 KG
Das Bundesverwaltungsgericht äusserte sich in diesem Urteil zur Auslegung von Art. 9 Abs. 4 KG. Gemäss dieser Bestimmung müssen Zusammenschlussvorhaben unabhängig der Umsatz-Schwellenwerte gemäss Art. 9 Abs. 1–3 KG gemeldet werden, wenn (i) rechtskräftig festgestellt wurde, dass ein am Zusammenschluss beteiligtes Unternehmen auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung hat, und (ii) der Zusammenschluss diesen … weiterlesen