Medienmitteilung vom 30. August 2023: Keine Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung bei behördlichen Betriebsschliessungen wegen Coronavirus
Gemäss Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 30. August 2023 hat das Bundesgericht das Urteil 4A_53/2023 vom 30. August 2023 zu behördlichen Betriebsschliessungen wegen Coronavirus gefällt. Demnach trifft Arbeitgeber im Falle behördlicher Betriebsschliessungen zur Bekämpfung des Coronavirus keine Pflicht zur Lohnfortzahlung an die Angestellten, soweit der Lohnausfall nicht durch eine Kurzarbeitsentschädigung gedeckt ist. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde einer … weiterlesen