4A_583/2019: Novenrecht, Zulässigkeit bei von der Partei selbst geschaffenen neuen Tatsachen (amtl. Publ.)
Das Bundesgericht erwog in diesem Urteil, dass Noven, deren Entstehung vom Willen der Parteien abhängen, als unechte Noven zu qualifizieren seien. Deren Zulässigkeit entscheide sich demnach danach, ob sie trotz zumutbarer Sorgfalt im Sinn von Art. 229 Abs. 1 lit. b ZPO nicht vorher hätten vorgebracht werden können. Hintergrund war eine Patentstreitigkeit. Nachdem die beklagte … weiterlesen