4A_83/2018: “Pachmann Rechtsanwälte AG” und “Bachmann Rechtsanwälte AG” nicht verwechselbar
Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob die jüngere Firma “Bachmann Rechtsanwälte AG” gegen die Ausschliesslichkeitsrechte der älteren Firma “Pachmann Rechtsanwälte AG” verstiess. Beide Gesellschaften haben den Zweck, anwaltliche Dienstleistungen zu erbringen und haben Sitz in der Stadt Zürich. Ebenfalls strittig war die Verwechselbarkeit zwischen der älteren Wortmarke “Pachmann” und dem jüngeren, als Wappenschild dargestellten “B” … weiterlesen