Weko: Aktualisierung der Vertikalbekanntmachung
Die Wettbewerbskommission (Weko) zeigt in ihrer Vertikalbekanntmachung auf, welche Verhaltensweisen für Vereinbarungen zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen, so insbesondere Vertriebsverträge zwischen Herstellern und Händlern, aus ihrer Sicht erlaubt sind und welche nicht. Im Zuge der jüngsten Rechtsprechung in der Schweiz, dazu gehört insbesondere der Leitentscheid des Bundesgerichts (Hors-Liste-Medikamente) über Preisempfehlungen (siehe zu diesem Entscheid den Beitrag … weiterlesen