Im Urteil vom 18. September 2025 (7B_631/2023) äusserte sich das Bundesgericht zur Einsicht von interessierten Personen in noch nicht rechtskräftige Strafbefehle. Eine Beschuldigte war 2023 von der Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen worden und hatte dagegen Einsprache erhoben. Im Anschluss an die Eröffnung des Strafbefehls beantragte sie bei der Staatsanwaltschaft erfolglos, dass der Strafbefehl Dritten – insbesondere den Medien und Journalisten – nicht zugänglich gemacht werde. Das Kantonsgericht wies ihre dagegen erhobene Beschwerde ab.
2D_10/2024: Willkür im Submissionsverfahren
Im Entscheid 2D_10/2024 vom 11. November 2025 äussert sich das Bundesgericht zur Thematik der Willkür im Submissionsverfahren. Sachverhalt und Prozessgeschichte Die Gemeinde St. Moritz («Vergabebehörde») schrieb am 11. November 2020 für ein Bauvorhaben die Elektroinstallationen Starkstrom im offenen Verfahren aus. Das preisgünstigste von vier eingegangenen Angeboten erhielt mit Verfügung vom 4. Februar 2021 den Zuschlag; … weiterlesen