Mit dem Urteil 6B_795/2021 vom 27. April 2022 fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid zur Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase im Sinne von Art. 224 Abs. 1 StGB, nachdem ein Beschuldigter mit Klebeband eine Feuerwerksrakete an einer Radaranlage zur Geschwindigkeitsmessung befestigt und diese anschliessend gezündet hatte, wobei die Detonation an der Radaranlage einen Sachschaden von Fr. 11’200.80 verursacht hatte.
weiterlesen6B_795/2021: Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase (amtl. Publ.)