4A_125/2010: Umfang des Formerfordernisses beim Zessionsvertrag; genügende Bestimmbarkeit der abgetretenen Teilforderungen bei Partialzession
Das BGer hält fest, dass bei einer Partialzession, bei welcher es zu einer Spaltung der Forderung kommt, die abgetretene Teilforderung nicht nur betragsmässig, sondern auch in Bezug auf den Gegenstand der Teilforderung genügend klar bestimmt bzw. bestimmbar sein muss. Die “International Football Hall of Champions” in Paris war ursprünglich von der Y und der Z errichtet worden. … weiterlesen