5A_527/2014: Anfechtung von Beschlüssen einer STWE-Versammlung; vermögensrechtliche Angelegenheit, deren Streitwert geschätzt, aber nicht im Nachhinein abgeändert werden kann (amtl. Publ.)
Zwei Miteigentümer eines Stockwerkeigentumanteils gingen gerichtlich gegen den eigenmächtigen Einbau eines Boilers im gemeinschaftlich genutzten Heizraum durch die anderen beiden Stockwerkeigentümer vor. Sie hatten in ihrer Klage dargelegt, dass der Streitwert unter 30’000 CHF bliebe. Diese Sichtweise bekräftigten sie in einer Stellungnahme, zu der sie durch erstinstanzliche Verfügung aufgefordert worden waren, weil aus dem Protokoll … weiterlesen