5A_913/2012: Ermächtigung des Verwalters durch die StWEG zur Prozessführung; Zulässigkeit der Urabstimmung offengelassen
Das BGer äussert sich im vorliegenden Entscheid zur Vertretung der Stockwerkeigentümergemeinschaft durch den Verwalter (ZGB 712t): Ausser im summarischen Verfahren und in Notfällen bedarf der Verwalter zur Führung eines Aktiv- oder Passivprozesses der vorgängigen Ermächtigung durch die Versammlung der Stockwerkeigentümer. Zu dieser Ermächtigung hält das BGer unter Hinweis auf seine Rechtsprechung und die Lehre Folgendes fest: … weiterlesen