1C_659/2020: Urnenabstimmungsgesetz des Kantons Zürich / Voraussetzungen für Dringlichkeitserklärung gegeben (amtl. Publ.)
…weil es sich beim dringlich erklärten Gesetz nicht um eine gewichtige Angelegenheit handle und die Dringlichkeit weder in zeitlicher noch in sachlicher Hinsicht gegeben sei. Das BGer weist die Beschwerde ab. Zunächst zeichnet das BGer den Verlauf der COVID-19-Pandemie in der Schweiz ausführlich nach (Erw. 2.4.). Was das erhebliche Interesse an der sofortigen Inkraftsetzung des Urnenabstimmungsgesetzes betrifft, hält das BGer folgendes fest:…