5A_258/2013: echte Noven im Konkurs-Beschwerdeverfahren; Änderung von SchKG 174 II nur redaktionell (amtl. Publ.)
…Regelung von ZPO 317 zurückzugreifen. Das BGer weist abschliessend darauf hin, dass mit seinem Auslegungsergebnis eine Uneinheitlichkeit mit der Novenregelung bei der Arresteinsprache verbunden sein könnte. Das OGer ZH sei als Vorinstanz bei BGE 138 III 382 implizit davon ausgegangen, dass hier Noven nach SchKG 278 III bis zum oberinstanzlichen Entscheid möglich seien. Das BGer geht nicht näher darauf ein.…