1C_137/2016: Zugang zu umstrittenen Personendaten / Beschwerdeführerin zu Unrecht nicht angehört (amtl. Publ.)
…welches die Beschwerde guthiess. Das BGer ist anderer Ansicht und hebt das Urteil des BVGer auf. Das BGer hält fest, dass sowohl das DSG (Bundesgesetz über den Datenschutz; SR 235.1) als auch das BGÖ (Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung; SR 152.3) eine Ausnahmebestimmung zum Öffentlichkeitsprinzip vorsehe, wonach eine Abwägung vorzunehmen sei zwischen dem öffentlichen Interesse am Zugang zu amtlichen Dokumenten…