4A_413/2013: Berufung auf den Formmangel des Vorvertrags; keine irrtumsfreie Erfüllung (amtl. Publ.)
…BGer schützt das Urteil in diesem Punkt. Demgegenüber kam eine Haftung aus culpa in contrahendo (ggf. mit der Strafe als pauschalisiertem Schadenersatz) in Betracht. Sodann wäre auch die Tragweite der Konventionalstrafe durch Auslegung zu bestimmen. Hierzu hatte die Vorinstanz jedoch keine Feststellungen getroffen. Das BGer weist die Sache deshalb an die Vorinstanz zu neuer Entscheidung im Sinne der Erwägungen zurück.…