4A_730/2016: Anlageberatung / Margin Call / Pflichten der Bank bei Verwertung verpfändeter Wertschriften
Im Entscheid 4A_730/2016 (frz.) hatte sich das Bundesgericht mit einem Fall eines “Margin Calls” (Aufforderung der Bank an ihren Kunden, zusätzliche Sicherheiten beizubringen) zu beschäftigen. Die Bank hatte dem Kunden Lombardkredite gewährt und sich als Deckung Wertschriften sowie Versicherungspolicen verpfänden lassen. Die vertragliche Regelung sah vor, dass die Bank die verpfändeten Titel selber freihändig verkaufen durfte, falls der Kunde einem…